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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße und im Kombinierten Verkehr 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.09.2014 · idF BGBl. III Nr. 160/2014 Art. 11↗RIS↗
V. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluss der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren mitgeteilt haben.