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Fassungsvergleich zu Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG, ihren Mitgliedstaaten und Marokko××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kooperationsabkommen über ein globales ziviles Satellitennavigationssystem (GNSS) zwischen EG, ihren Mitgliedstaaten und Marokko 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.03.2015 · idF BGBl. III Nr. 31/2015 Art. 11↗RIS↗
ARTIKEL 11
Entwicklung von globalen und regionalen terrestrischen GNSS-Erweiterungssystemen
(1) Die Vertragsparteien arbeiten gemeinsam an der Festlegung und Umsetzung von terrestrischen Systemarchitekturen, die eine optimale Gewähr für die Integrität von GALILEO und die Kontinuität der GALILEO-Dienste bieten.
(2) Zu diesem Zweck arbeiten die Vertragsparteien auf regionaler Ebene bei der Realisierung und dem Aufbau eines auf das EGNOS-System gestützten regionalen terrestrischen Erweiterungssystems in Marokko zusammen. Dieses regionale System soll die regionale Integrität von Diensten gewährleisten, die zusätzlich zu den weltweiten Diensten des GALILEO-Systems angeboten werden.
(3) Auf lokaler Ebene erleichtern die Vertragsparteien die Entwicklung lokaler GALILEO-Elemente.