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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Privilegien und Immunitäten von ICPO-INTERPOL während der 45. Europäischen Regionalkonferenz 1
Art. 11neu
in Kraft ab 28.04.2017 · idF BGBl. III Nr. 66/2017 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Inkrafttreten
14.
Dieses Übereinkommen tritt zehn Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Übereinkommen geschlossen.
Geschehen in zwei Ausfertigungen, in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen Gültigkeit besitzen.