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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Albanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Albanien) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.12.2018 · idF BGBl. III Nr. 155/2018 Art. 11↗RIS↗
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 11
Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer
(1) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
(2) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.
GESCHEHEN zu Tirana, am 25. Jänner 2017 in zwei Urschriften in deutscher und albanischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.