Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 11neu
ABSCHNITT IV
SCHLUSSBESTIMMUNG
Artikel 11
Inkrafttreten und Gültigkeitsdauer
(1) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft.
(2) Diese Verwaltungsvereinbarung tritt gemeinsam mit dem Abkommen außer Kraft.