Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 11 § 14neu
ARTIKEL XI
§ 14.
Diese Vereinbarung tritt mit Ablauf des Tages in Kraft, an dem
a) beim Bundeskanzleramt die Mitteilung vorliegt, daß die nach der Oberösterreichischen Landesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind und
b) die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.