Änderungen zwischen den Fassungen
Verbesserung der Wirtschaftsstruktur im Lande sowie Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen (Bund – NÖ) (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 11 § 29aufgehoben
§ 29.
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften unterfertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundeskanzleramt und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.
Geschehen in Wien, am 19. Oktober 1982.