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Fassungsvergleich zu Zuweisung der NÖ Umland-Bezirksgerichte Wiens zu NÖ Gerichtshöfen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zuweisung der NÖ Umland-Bezirksgerichte Wiens zu NÖ Gerichtshöfen 1
Art. 11 § 5neu
in Kraft ab 12.02.1993 · idF BGBl. Nr. 91/1993 Art. 11 § 5↗RIS↗
Verwaltungsmaßnahmen
§ 5.
Bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an können organisatorische und personelle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zuweisung der niederösterreichischen Umland-Bezirksgerichte Wiens an niederösterreichische Gerichtshöfe erster Instanz getroffen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 1. Jänner 1997 in Wirksamkeit gesetzt werden.