Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 115neu
KAPITEL 3
FISCHEREI
ABSCHNITT I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 115
(1) Sofern in diesem Kapitel nichts anderes bestimmt ist, finden die Vorschriften dieser Akte auf den Fischereisektor Anwendung.
(2) Die Artikel 148 und 149 finden auf Fischereierzeugnisse Anwendung.