Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain 1
Art. 119neu
in Kraft ab 16.07.1920 · idF StGBl. Nr. 303/1920 Art. 119↗RIS↗
Artikel 119.
Die allgemeine Wehrpflicht wird in Österreich abgeschafft. Das österreichische Heer wird künftighin nur auf dem Wege freiwilliger Verpflichtung aufgestellt und ergänzt werden.