Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 11.01.1976 · idF BGBl. Nr. 2/1976 Art. 12↗RIS↗
Artikel XII
Streitigkeiten über die Auslegung oder die Anwendung dieses Abkommens sollen auf diplomatischem Wege beigelegt werden.