Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen
1§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12
Dieses Übereinkommen ist auf Entscheidungen, die vor seinem Inkrafttreten ergangen sind, nicht anzuwenden.
Anmerkung