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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht – Haager Unterhaltsvollstreckungsübereinkommen 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.1962 · idF BGBl. Nr. 294/1961 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Dieses Übereinkommen ist auf Entscheidungen, die vor seinem Inkrafttreten ergangen sind, nicht anzuwenden.
Anmerkung
Es kommt auf das Inkrafttreten in bezug auf die beiden im konkreten Fall berührten Staaten an.