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Fassungsvergleich zu Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über militärische Pflichten in gewissen Fällen von doppelter Staatsangehörigkeit 1
Art. 12neu
in Kraft ab 26.10.1958 · idF BGBl. Nr. 214/1958 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12.
Dieses Protokoll tritt für die Mitgliedstaaten des Völkerbundes und die Nichtmitgliedstaaten, die bis zum Tage der Aufnahme der im Artikel 11 bezeichneten Niederschrift ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde hinterlegt haben, am neunzigsten Tage nach Aufnahme der Niederschrift in Kraft.
Für Mitgliedstaaten und Nichtmitgliedstaaten, die ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunde später hinterlegen, tritt es jeweils am neunzigsten Tage nach der Hinterlegung der einzelnen Ratifikations- oder Beitrittsurkunde in Kraft.
Schlagworte
Ratifikationsurkunde