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Fassungsvergleich zu Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung 1
Art. 12neu
in Kraft ab 21.06.1985 · idF BGBl. Nr. 397/1985 Art. 12↗RIS↗
KAPITEL IV
ARBEITSPROGRAMM UND FINANZIELLE FRAGEN
Artikel 12
Kosten der Delegationen
Mitglieder und Beobachter tragen selbst die Kosten ihrer Delegationen bei der Konferenz, dem Rat oder anderen Organen, in denen sie mitwirken.