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Fassungsvergleich zu EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R××

Änderungen zwischen den Fassungen

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R 1
Art. 12neu
in Kraft ab 14.02.1994 · idF BGBl. Nr. 176/1994 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Informationsverfahren für Entwürfe technischer Normen
Die EFTA-Staaten und die Tschechische Republik informieren einander zum frühest durchführbaren Zeitpunkt und in Übereinstimmung mit den in Anhang X festgelegten Bestimmungen über Entwürfe technischer Normen und Entwürfe von Änderungen dazu, die sie zu erlassen beabsichtigen.