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Fassungsvergleich zu WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zoll- und Handelsabkommen 1994××

Änderungen zwischen den Fassungen

WTO-Abkommen - Durchführung Art. VII Zoll- und Handelsabkommen 1994 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.1995 · idF BGBl. Nr. 1/1995 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Gesetze und Verordnungen sowie allgemein gültige Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen, mit denen dieses Übereinkommen zur Anwendung gebracht wird, sind durch das betreffende Einfuhrland nach Artikel X des GATT 1994 zu veröffentlichen.