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Fassungsvergleich zu Durchführung des Abkommens über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Durchführung des Abkommens über Fürsorge und Jugendwohlfahrtspflege (BRD) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.1970 · idF BGBl. Nr. 259/1969 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Die Amtshilfe nach Artikel 6 Absatz 1 des Abkommens umfaßt auch die Erteilung von Auskünften über das geltende Recht.