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Fassungsvergleich zu Internationales Abkommen über Leichenbeförderung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Internationales Abkommen über Leichenbeförderung 1
Art. 12neu
in Kraft ab 11.09.1958 · idF BGBl. Nr. 118/1958 Art. 12↗RIS↗
D. Protokollbestimmungen
Artikel 12.
Dieses Abkommen erhält das Datum des heutigen Tages und kann innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten nach diesem Tage unterzeichnet werden.