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Fassungsvergleich zu Pflanzenschutz - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Pflanzenschutz - Zusammenarbeit (aufgehoben) 1
Art. 12aufgehoben
in Kraft 01.12.1988 – 21.09.2001 · idF BGBl. Nr. 559/1988 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 224/2001 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Streitfragen, die hinsichtlich der Auslegung oder der Anwendung dieses Abkommens zwischen den Vertragsparteien entstehen könnten, werden auf diplomatischem Wege beigelegt.