Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 12neu
Artikel 12
Verbindliche Wortlaute
Die Erstschrift dieses Protokolls, dessen englischer, französischer und russischer Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.
ZU URKUND DESSEN haben die Unterzeichner, die hierzu ordnungsgemäß befugt sind, dieses Protokoll unterzeichnet.
GESCHEHEN zu Genf, den achtundzwanzigsten September neunzehnhundertvierundachtzig.