Änderungen zwischen den Fassungen
Verordnung zur Einführung des Binnenschiffahrts- und Flößereirechts in der Ostmark und im Reichsgau Sudetenland (aufgehoben)
1§ 0↗RIS↗
Art. 12aufgehoben
Artikel XII
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1940 in Kraft.