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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Belgien) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 07.01.1955 · idF BGBl. Nr. 41/1955 Art. 12↗RIS↗
Artikel XII
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des vorliegenden Abkommens und seines Anhanges wird auf diplomatischem Wege durch Notenaustausch festgesetzt.
Gegeben zu Wien, am 7. Jänner 1955 in doppelter Ausfertigung in deutscher und französischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.