Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen – Fluglinienverkehr (Finnland) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 04.07.1969 · idF BGBl. Nr. 257/1969 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Anpassung an multilaterale Abkommen
Dieses Abkommen und sein Flugstreckenplan werden erforderlichenfalls in der Weise geändert, daß sie jedem multilateralen Abkommen, durch das die beiden Vertragschließenden Teile gebunden werden, entsprechen.