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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (OPEC)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (OPEC) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 143/1999 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zwischen der Republik Österreich und der OPEC über die Auslegung oder Durchführung dieses Abkommens finden die Bestimmungen des Artikels 29 des Amtssitzabkommens Anwendung.