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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Strafen des Internationalen Gerichts - Jugoslawien 1
Art. 12neu
in Kraft ab 22.08.1999 · idF BGBl. III Nr. 158/1999 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt 30 Tage nach Unterzeichnung in Kraft.