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Norm
Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
Fassungen
Art. 12 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
BGBl
Art. 12 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
Judikatur
Art. 12 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
Art. 12 Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
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Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Polen)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 12
neu
in Kraft ab 01.01.1998 · idF
BGBl. III Nr. 86/2001
Art. 12↗
RIS↗
Artikel 12
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft.