Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vereinbarung zwischen Österreich und Belarus über die internationale Beförderung von Personen im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße 1
Art. 12neu
in Kraft ab 18.05.2000 · idF BGBl. III Nr. 88/2001 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft.