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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Besteuerung von Zinserträgen (Vereinigtes Königreich) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. III Nr. 140/2005 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Inkrafttreten
(1) Dieses Abkommen tritt dreißig Tage nach dem Tag in Kraft, an dem die spätere der beiden schriftlichen Notifizierungen der beteiligten Regierungen darüber erfolgt ist, dass die in ihren Verfassungen vorgesehenen Formalitäten erfüllt sind; die Bestimmungen dieses Abkommens gelten ab dem Zeitpunkt, an dem die Richtlinie gemäß ihrem Artikel 17 Absätze 2 und 3 anzuwenden ist.
(2) Mangels direkter Besteuerung in Anguilla sind die Artikel 4 bis 7 dieses Abkommens in Österreich nicht anzuwenden.