Änderungen zwischen den Fassungen
Europäisches Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften - Protokoll Nr. 2
1§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12
a) jede von den Vertragsparteien nach Artikel 6 abgegebene Erklärung;
b) jede Unterzeichnung dieses Protokolls;
c) jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme-, Genehmigungs- oder Beitrittsurkunde;
d) jeden Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls nach den Artikeln 9 und 10;
e) jede andere Handlung, Notifikation oder Mitteilung im Zusammenhang mit diesem Protokoll.