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Fassungsvergleich zu Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den gegenseitigen Schutz von Verschlusssachen (Deutschland) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.06.2007 · idF BGBl. III Nr. 54/2007 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Verhältnis zu anderen Übereinkünften
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens tritt die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Landesverteidigung der Republik Österreich und dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland über den gegenseitigen Schutz von ausgetauschten militärischen Verschlusssachen vom 5. September 1997 außer Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden alle gemäß dieser Vereinbarung übermittelten Verschlusssachen nach den Bestimmungen dieses Abkommens geschützt.