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Fassungsvergleich zu Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Montenegro)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Montenegro) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 03.06.2006 · idF BGBl. Nr. 310/1962 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Das vorliegende Abkommen ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten anzuwenden.