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Fassungsvergleich zu Finanzierung der Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Finanzierung der Gemeinschaftshilfe im Rahmen des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.05.2008 · idF BGBl. III Nr. 52/2008 Art. 12↗RIS↗
ARTIKEL 12
Überprüfungsklausel
Artikel 1 Absatz 3 und die Artikel in Kapitel II können auf Vorschlag der Kommission durch einstimmigen Beschluss des Rates geändert werden; Änderungen des Artikels 8 sind hiervon ausgenommen. Die EIB wird an dem Vorschlag der Kommission zu den ihre Aktivitäten und die der Investitionsfazilität betreffenden Fragen beteiligt.