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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (UNIDO)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (UNIDO) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 111/2010 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Keine Bestimmung dieses Abkommens darf so ausgelegt werden, dass sie eine Einengung der Bestimmungen der Abschnitte 27 und 28 des Amtssitzabkommens darstellt.