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Norm
Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
Fassungen
Art. 12 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
BGBl
Art. 12 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
Judikatur
Art. 12 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
Art. 12 Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
Fassungsvergleich zu
Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
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Art. 12
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Rückübernahmeabkommen (Nigeria)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 12
neu
in Kraft ab 18.08.2012 · idF
BGBl. III Nr. 116/2012
Art. 12↗
RIS↗
Artikel XII
Rechte
Die Durchführung der in diesem Abkommen angeführten Rückführungsmaßnahmen lässt unter innerstaatlichen Gesetzen und Vorschriften der Vertragsparteien früher erworbene Rechte unberührt.