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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen 1
Art. 12neu
in Kraft ab 13.10.2013 · idF BGBl. III Nr. 279/2013 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12 – Öffentliche Leistungen im Sitzbereich
Die Republik Österreich trifft alle entsprechenden Maßnahmen, um die Versorgung des Sitzes des Back-up-Systems mit den notwendigen öffentlichen Leistungen zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten.