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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.2014 · idF BGBl. III Nr. 318/2013 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Sprachen
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahme-abkommens findet in folgenden Sprachen statt:
- von österreichischer Seite – auf Georgisch oder in englischer Übersetzung;
- von georgischer Seite – auf Deutsch oder in englischer Übersetzung.