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Fassungsvergleich zu Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Finanzierung der vorgesehenen Hilfe im Rahmen des AKP-EU-Partnerschaftsabkommens 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.03.2015 · idF BGBl. III Nr. 30/2015 Art. 12↗RIS↗
ARTIKEL 12
Überprüfungsklausel
Artikel 1 Absatz 3 und die Artikel des Kapitels II können auf Vorschlag der Kommission durch einstimmigen Beschluss des Rates geändert werden; Änderungen des Artikels 8 sind hiervon ausgenommen. Die EIB wird bei Fragen, die ihre Aktivitäten oder diejenigen der Investitionsfazilität betreffen, an dem Vorschlag der Kommission beteiligt.