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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 123neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 123↗RIS↗
UNTERABSCHNITT 7
VERKEHRSDIENSTLEISTUNGEN
ARTIKEL 123
Geltungsbereich
In diesem Unterabschnitt sind die Grundsätze des Regelungsrahmens für die Liberalisierung internationaler Verkehrsdienstleistungen nach Abschnitt 2 (Niederlassung), Abschnitt 3 (Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen) und Abschnitt 4 (Vorübergehender Aufenthalt natürlicher Personen zu Geschäftszwecken) dieses Kapitels festgelegt.