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Fassungsvergleich zu EPÜ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europäisches Patentübereinkommen (EPÜ) 1
Art. 125neu
in Kraft ab 01.05.1979 · idF BGBl. Nr. 350/1979 Art. 125↗RIS↗
Artikel 125
Heranziehung allgemeiner Grundsätze
Soweit dieses Übereinkommen Vorschriften über das Verfahren nicht enthält, berücksichtigt das Europäische Patentamt die in den Vertragsstaaten im allgemeinen anerkannten Grundsätze des Verfahrensrechts.