Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Bosnien-Herzegowina 1
Art. 127neu
in Kraft ab 01.06.2015 · idF BGBl. III Nr. 73/2015 Art. 127↗RIS↗
ARTIKEL 127
Bis dem Einzelnen und den Wirtschaftsbeteiligten nach diesem Abkommen gleichwertige Rechte gewährt werden, lässt dieses Abkommen die Rechte unberührt, die ihnen in bestehenden Abkommen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits garantiert sind.