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Fassungsvergleich zu Einsparung von Energie (Bund – Länder)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Einsparung von Energie (Bund – Länder) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 15.06.1995 · idF BGBl. Nr. 388/1995 Art. 13↗RIS↗
ABSCHNITT VIII
Einsparung von Energie im Gewerbebereich und industriellen Bereich
Artikel 13
Die Vertragsparteien kommen überein, die Aktivitäten des Energiesparens zur Ausschöpfung des Energiesparpotentials im gewerblichen und industriellen Bereich zu fördern und diese Förderungen aufeinander abzustimmen.