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Fassungsvergleich zu Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gewerblicher Rechtsschutz - Ursprungsbezeichnungen (Griechenland) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 19.08.1972 · idF BGBl. Nr. 378/1972 Art. 13↗RIS↗
Artikel XIII
Dieses Abkommen ist auf Bezeichnungen solcher Erzeugnisse nicht anzuwenden, die durch das Gebiet eines der Vertragsstaaten lediglich durchgeführt werden.