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Fassungsvergleich zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Italien) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 02.10.1974 · idF BGBl. Nr. 521/1974 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Dieses Abkommen ist ohne Rücksicht auf die Staatsangehörigkeit der Parteien anzuwenden, sofern nicht die Artikel 2 und 4 etwas anderes bestimmen.