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Fassungsvergleich zu Übereinkommen über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen über die Anerkennung von Entscheidungen in Ehesachen 1
Art. 13neu
in Kraft ab 10.12.1977 · idF BGBl. Nr. 43/1978 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Dieses Übereinkommen hindert die Anwendung anderer zwischenstaatlicher Verträge oder innerstaatlicher Vorschriften nicht, die für die Anerkennung ausländischer Entscheidungen günstiger sind.