Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzabkommen über Rechtshilfe und rechtliche Zusammenarbeit zum Haager Übereinkommen vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen (Frankreich) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 22.06.1980 · idF BGBl. Nr. 236/1980 Art. 13↗RIS↗
KAPITEL V
VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Artikel 13
Von den Gerichten eines der beiden Staaten gestellte Ersuchen um Mithilfe bei der freiwilligen Erfüllung von auf dem Gebiet des Sorgerechts für Minderjährige erlassenen Entscheidungen sind im anderen Staat unter sinngemäßer Anwendung der Kapitel III und IV zu erledigen.
Anmerkung
Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer Sorgerechtsentscheidung werden nicht erfasst (siehe aber den österreichisch-französischen Vollstreckungsvertrag, BGBl. Nr. 288/1967).