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Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von wissenschaftlichem Gerät 1
Art. 13neu
in Kraft ab 29.06.1972 · idF BGBl. Nr. 371/1972 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Dieses Abkommen setzt nur Mindesterleichterungen fest und hindert die Vertragsparteien nicht, gegenwärtig oder künftig auf Grund autonomer Bestimmungen oder auf Grund zweiseitiger oder mehrseitiger Übereinkünfte weitergehende Erleichterungen zu gewähren.