Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Lehrmaterial 1
Art. 13neu
in Kraft ab 10.01.1973 · idF BGBl. Nr. 52/1973 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Dieses Abkommen setzt nur Mindesterleichterungen fest und hindert die Vertragsparteien nicht, gegenwärtig oder künftig auf Grund innerstaatlicher Bestimmungen oder auf Grund zweiseitiger oder mehrseitiger Übereinkünfte weitergehende Erleichterungen zu gewähren.