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Fassungsvergleich zu Kleiner Grenzverkehr - Grenzübertritt von Personen (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kleiner Grenzverkehr - Grenzübertritt von Personen (Schweiz) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 12.04.1974 · idF BGBl. Nr. 164/1974 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Rücknahme von Personen
Die Vertragsstaaten werden Personen, die auf Grund dieses Abkommens in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates eingereist sind, jederzeit formlos zurücknehmen.