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Fassungsvergleich zu EWR-Abkommen – Protokoll 10××

Änderungen zwischen den Fassungen

EWR-Abkommen – Protokoll 10 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.01.1994 · idF BGBl. Nr. 909/1993 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Amtshilfe
Zur Sicherstellung eines reibungslosen Güterverkehrs zwischen den Vertragsparteien und zur Erleichterung der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten oder Zuwiderhandlungen wenden die zuständigen Behörden der Vertragsparteien bei ihrer Zusammenarbeit Protokoll 11 sinngemäß an.