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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Frankreich über die filmwirtschaftlichen Beziehungen 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.10.1997 · idF BGBl. III Nr. 163/1997 Art. 13↗RIS↗
ABSCHNITT III
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 13
Bei der Anwendung des Abkommens bemühen sich die Vertragsparteien, das Gleichgewicht herzustellen.