Änderungen zwischen den Fassungen
Übereinkommen zur Errichtung der Pflanzenschutz-Organisation für Europa und den Mittelmeerraum
1§ 0↗RIS↗
Art. 13neu
Artikel XIII
Aufgaben des Rates
Der Rat hat
a) den Bericht des Generaldirektors über die Tätigkeit der Organisation seit der letzten ordentlichen Ratstagung zu prüfen und darüber Beschluß zu fassen;
b) die Richtlinien und das Tätigkeitsprogramm der Organisation zu prüfen und zu genehmigen;
c) den Haushaltsplan zu prüfen und zu genehmigen;
d) die Jahresabrechnung und die Jahresbilanz zu prüfen und zu genehmigen;
e) Fachgremien ad hoc oder ständigen Charakters einzusetzen;
f) die Berichte dieser Gremien zu prüfen und darüber Beschluß zu fassen;
g) die satzungsmäßigen Wahlen abzuhalten;
h) den Generaldirektor zu ernennen und seine Anstellungsbedingungen festzusetzen;
i) über die Vorschläge zu entscheiden, die ihm der Exekutivausschuß unterbreitet.